Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreien Informationstechnik der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH
Stand: 25. Juni 2025
Die BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH (kurz BeSt), eine 100-% Tochter der Stadt Bernau bei Berlin setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.best-bernau.de, www.bernauer-innenstadt.de, www.vereine-bernau.de, www.buendnis-fuer-familien.de , www.welterbe-bernau.de, www.galerie-bernau.de und www.bernau-besuchen.de. Verlinkte externe Angebote sind hiervon ausgenommen.
Die BeSt ist bemüht, ihre o.g. Webseiten im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die BeSt ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Es liegt der Beschluss "Barrierefreies Bernau" der Bernauer Stadtverordneten vom 27. Juni 2002 vor.
- Das Thema Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema in der Arbeit der BeSt.
- Die BeSt bezieht den Beirat für Menschen mit Behinderung in die Benutzertestprozesse ein.
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der o. g. Webseiten
- WCAG 2.1 Level AA
Aktueller Status der Inhaltskonformität
- Überwiegend konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Trotz unserer Bemühungen können bei Benutzerinnen und Benutzern Probleme auftreten. Nachfolgend eine Auflistung der bekannten Probleme bezüglich Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
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Fehlende Alternativtexte: Nicht alle Bilder und grafischen Bedienelemente verfügen über aussagekräftige Alternativtexte. Dadurch können Nutzer von Screenreadern den Inhalt oder die Funktion dieser Elemente nicht vollständig erfassen.
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Unzureichende Kontraste: Teilweise sind die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschwert.
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Formulare: Nicht alle PDF-Dokumente haben korrekt verknüpfte Beschriftungen und entsprechen damit nicht alle den Vorgaben der Barrierefreiheit.
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Bedienung: Die vollumfängliche Bedienung mit assistiven Technologien wie Screenreadern ist aktuell beeinträchtigt.
Bewertungsmethoden
Die Best hat die Barrierefreiheit der o. g. Webseiten mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
- durch Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH
Bürgermeisterstraße 4
16321 Bernau bei Berlin
E-Mail: info@best-bernau.de
Telefon: 03338 376590
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de