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Aktuelles rund um Bernau bei Berlin

Informationen zur COVID-19-Impfung

 

Unter dem Titel →„Brandenburg impft! Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg“ informiert die Landesregierung Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und dem Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes.

Hier die wichtigsten Informationen im Überblick mit weiterführenden Links (→):

  • seit 27. Dezember 2020 können in der Europäischen Union Menschen mit dem COVID19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden

  • Impfzentrum für den Barnim: Eberswalde | Sportzentrum Westend, Heegermühler Straße 69a, 16225 Eberswalde | ab 27. Januar 2021 | →Google-Maps-Link | ÖPNV von Bernau S-Bahnhof: Re3 bis Eberswalde Hauptbahnhof und dann Umstieg in den Bus 861 (Richtung Finow, Schönholzer Str., 4 Haltestellen) oder 910 (Richtung Finowfurt, 4 Haltestellen) bis Haltestelle "Eberwalde, Kranbau" →VBB-Fahrinfo
  • Priorisierung nach →Coronavirus-Impfverordnung des Bundes; aktuell geimpft werden:
    • Personen im Alter von 70 Jahren und älter
    • Bewohner*innen von Senioren- und Altenpflegeheimen
    • Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege
    • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko, zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in Intensivstationen sowie in den Corona-Impfzentren
    • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßigen Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
    • Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht
    • Personal, das in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig ist
    • Pflegende Angehörige
    • Sonstige berufliche Gruppen der Priorität 2, die im Rahmen der letzten Impfverordnung neu hinzukamen, zum Beispiel Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig sind
    • Zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen oder behinderten Personen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden
    • Zwei Kontaktpersonen von Schwangeren
    • Personal, das in Schwangerschaftsberatungsstellen die Anpassung von Diaphragmen durchführt
      Nur diese Personengruppen können jetzt telefonisch oder online einen Termin vereinbaren. Sobald weitere Personengruppen Impftermine vereinbaren können, wird darüber informiert.
          
  • Impfungen werden auf vier Wegen angeboten:
    • In Krankenhäusern wird das dortige Personal geimpft.
    • Mobile Impfteams impfen in stationären Pflegeeinrichtungen Bewohner*innen sowie Pflegepersonal.
    • In Impfzentren werden über 70-Jährige sowie alle anderen impfberechtigten Personen geimpft. →Übersicht Impfzentren im Land Brandenburg
    • In Arztpraxen impfen Hausärztinnen und -ärzte.
    • Hinweis: Pflegebedürftige Menschen über 80 können aufgrund der Eigenschaften der bisher zugelassenen Impfstoffe noch nicht zu Hause geimpft werden.
          
  • Terminvergabe: in Brandenburg unter der Rufnummer 116117, Online oder direkt bei den Arztpraxen — und aktuell nur für die genannten priorisierten Personengruppen.

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