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Informationen der Bundesregierung zum Corona-Virus

Bund und Länder einigen sich auf weitere Öffnungsschritte (6. Mai)

  • unter Einhaltung der Hygeniemaßnahmen sowie des Mindestabstandes (von 1,5 Metern) beschließen Bund und Länder folgende Öffnungsschritte:
    • Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum (insbesondere im ÖPNV und Einzelhandel)
    • Öffnung des Einzelhandels unabhängig der Größe
    • Lockerung der Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen Raum können sich die Mitglieder von zwei Hausständen treffen
    • Ausweitung der Notbetreuung in Kitas ab 11. Mai
    • bis Sommerferien alle Schüler*innen schrittweise zurück in Schulen
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen: wiederkehrende Besuche durch eine ausgewählte Person möglich
    • Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlaubt
    • weitere Öffnungen regeln die Länder
    • regionale Anpassungen (nach Ländern) möglich -> Verantwortung der Länder: aber bei mehr als 50 (kumulative) Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen wieder strengere Maßnahmen

Quelle: www.bundesregierung.de

Kontaktbeschränkung verlängert (bis 19. April)

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens vorerst bis zum 19. April bestehen bleiben.

Regeln und Einschränkungen (Überblick):

  • in der Öffentlichkeit: Mindestabstand 1,5 Meter zu anderen Menschen (, die nicht im gleichen Haushalt leben)
  • weiter möglich sind:
    • Weg zur Arbeit und zur Notbetreuung,
    • Einkäufe,
    • Arztbesuche,
    • Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen,
    • Hilfe für andere,
    • individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft,
    • andere notwendige Tätigkeiten
  • nicht erlaubt sind:
    • Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen
  • Ordnungsbehörden und Polizei überwachen die Einhaltung der Regeln. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.

Quelle: Bundesregierung (1. April); Regelungen und Einschränkungen (1. April)

Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen | voraussichtlich ab 18.3.

Die Bundesregierung hat mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart.

Diese sollen kurzfristig, voraussichtlich bereits ab Mittwoch, 18. März, in Kraft treten. (Quelle: Twitter/Staatskanzlei Brandenburg)

Quelle: Bundesregierung

Geöffnet bleiben:

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Banken und Sparkassen,
  • Tankstellen,
  • Poststellen,
  • Friseure,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
  • Großhandel

Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Vorerst geschlossen werden:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Darüber hinaus sind... verboten

Zusammenkünfte in

  • Vereinen,
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie
  • Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderer Glaubensgemeinschaften
  • Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen

Zu erlassende Regelungen

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken
  • Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird
  • generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels
    • Abstandsregelung für die Tische,
    • Reglementierung der Besucherzahl,
    • Hygienemaßnahmen und –hinweise
  • Übernachtungsangebote im Inland: nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken
  • Restaurants und Speisegaststätten: frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen

Kurzarbeitergeld

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um diesen entgegenzuwirken, treten die Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. "Neben der Gesundheit der Menschen müssen wir auch ihre Arbeitsplätze schützen", so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Reisen ins Ausland | grenzüberschreitender Verkehr

Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Das Risiko für Reisende, dass sie die Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit zu hoch.

15.3.: Zur Eindämmung des Coronavirus schränkt die Bundesregierung vorübergehend den grenzüberschreitenden Verkehr aus Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark ein. Der Warenverkehr bleibt möglich, auch Berufspendler können einreisen. Das gab Bundesinnenminister Seehofer bekannt.

Bundesministerium für Gesundheit