Veranstaltungen sämtlicher Art in öffentlichen Räumen der Kommunen in Bernau sind untersagt (alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Stadt Bernau bei Berlin, Turnhallen, Sportplätze, Kultureinrichtungen sowie Dorfgemeinschaftshäuser) vom 13.3. bis (einschließlich) 19.4.
Stand 17.3.: Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern sind untersagt. Quelle: Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Barnim (PDF 124 KB)