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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH

Inhaltsverzeichnis

I GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge über Produkte, Veranstaltungstickets und Eintrittskarten, die mit der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH (nachstehend BeSt genannt) abgeschlossen werden.

(2) Für Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.

(3) Geschäftsbedingungen der Kund*innen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Kund*innen auf diese hinweisen und/oder die BeSt von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne dass die BeSt der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.

II TICKETS FÜR FÜHRUNGEN UND VERANSTALTUNGEN ONLINE-SHOP

II.1 Vertragsschluss

(1) Das Vertragsangebot erfolgt durch die Kund*innen, mittels Auswahl der Produkte im Online-Ticketshop und der korrekten Angabe der persönlichen Kund*innen-Daten zur Zahlungsabwicklung, sowie der Zustimmung zu den geltenden Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt nach Angebot der Kund*innen und Annahme des Angebotes durch die BeSt. Die BeSt nimmt das Angebot per Übermittlung der Online-Tickets mittels E-Mail an die Kund*innen an. Zu diesem Zweck ist die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse durch die Kund*innen notwendig.

(3) Die BeSt behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern, sowie in Fällen von Unmöglichkeit oder höherer Gewalt sowie wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Schließung oder teilweise Sperrung von Häusern und Objekten zur Verkehrssicherung, zum Schutz der Denkmäler und Exponate oder aufgrund von Sonderveranstaltungen erforderlich ist.

In einem der oben genannten Fälle erfolgt die unverzügliche Mitteilung mittels E-Mail durch BeSt an die hinterlegte E-Mailadresse der Kund*innen und die Kund*innen erhalten, falls bereits erbracht, geleistete Zahlungen zurückerstattet.

Jegliche darüberhinausgehenden Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

II.2 Zahlungsbedingungen

(1) Der Verkaufspreis der Online-Tickets bestimmt sich ausschließlich nach dem am Tag des Vertragsschlusses geltenden Preis.

(2) Der Gesamtpreis für die zu erwerbenden Online-Tickets, inklusive aller anfallenden Gebühren ist sofort bei Vertragsschluss fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise mittels MasterCard, Visa-Karte oder PayPal.

(4) Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BeSt.

II.3 Lieferung

(1) Die Lieferung der Online-Tickets erfolgt per E-Mail mit PDF-Anhang zum Selbstausdruck. Der Ausdruck des an die Kund*innen per E-Mail gesendeten Tickets gilt als Eintrittskarte. Dafür ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse durch die Kund*innen notwendig. Die Eintrittskarte kann auch mittels mobiler Geräte vorgezeigt werden.

(2) Sollten den Kund*innen innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung keine Bestätigungsmail mit dem Ticket zum Ausdruck zugegangen sein, bei Druckproblemen oder Darstellungsproblemen auf den mobilen Endgeräten, sind die Kund*innen verpflichtet dieses ohne schuldhaftes Zögern, sofort anzuzeigen. Unterlassen die Kund*innen eine entsprechende Meldung, sind Ansprüche wegen Verlust der Tickets ausgeschlossen.

(3) Die Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Ein Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

II.4 Umgang mit der Gültigkeit der Tickets

(1) Die Kund*innen dürfen von den übersendeten Online-Tickets nur ein Druckexemplar zum bestimmungsgemäßen Gebrauch anfertigen. Das Online-Ticket berechtigt die Kund*innen einmalig zum Einlass und wird am Besuchsort entwertet. Eine mehrfache Nutzung durch Vervielfältigung ist ausgeschlossen und nicht statthaft.

(2) Die BeSt behält sich vor, Besitzer*innen von unbefugt vervielfältigten Eintrittskarten, den Zugang zu verweigern, gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen und/oder Strafanzeige zu erstatten. Die BeSt übernimmt keine Schäden, die durch die Verwendung oder den Missbrauch von Eintrittskarten entstehen.

(3) Nachweise für Ermäßigungen sind unaufgefordert bei der Einlasskontrolle vorzuweisen. Kann der Nachweis für die Grundlage einer Ermäßigung nicht vorgezeigt werden, besteht kein Anspruch auf Einlass, wenn nicht der Differenzbetrag zum Normalpreis entrichtet wird.

(4) Eintrittskarten mit Gültigkeitsvermerk berechtigen die Kund*innen nur zum Eintritt in dem darauf vermerkten Gültigkeitszeitraum. Die BeSt ist berechtigt, den Eintritt in Fällen von Überfüllung oder aus sonstigen Sicherheitsgründen zu verschieben oder zu verwehren oder den Besuch vorzeitig zu beenden.

III VERKAUFSPRODUKTE ONLINE-SHOP

III.1 Abschluss des Kaufvertrages

(1) Die im Online-Shop von der BeSt aufgeführten Liefergegenstände sind frei widerruflich. Sie stellen kein bindendes Angebot der BeSt dar.

(2) Die Kund*innen unterbreiten mit ihrer Bestellung der BeSt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses Angebot ist ausschließlich in der Form möglich, dass die Waren in einen Warenkorb gelegt und durch das Klicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" rechtskräftig bestellt werden.

(3) Die BeSt wird den Kund*innen bei elektronischen Bestellungen den Eingang ihrer Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots der Kund*innen dar und führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages.

(4) Die Kund*innen sind an ihr Vertragsangebot 10 Werktage ab dem Bestelldatum gebunden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn den Kund*innen innerhalb dieser Frist die Ware geliefert wird oder die BeSt die Bestellung mit der Auftragsbestätigung bestätigt.

III.2 Preise, Versandkosten

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) sind vorbehalten.

(3) Bei Verlagserzeugnissen, die der Preisbindung unterliegen, gelten die vom Verlag gültigen Verkaufspreise zum Zeitpunkt der Lieferung.

(4) Die Versand- und Verpackungskosten werden in der konkret anfallenden Höhe im Buchungsablauf angezeigt und sind zusätzlich zu entrichten.

III.3 Lieferung

(1) Die Lieferungen erfolgen nach Zahlungseingang deutschlandweit an die angegebene Adresse.

(2) Angaben über die voraussichtliche Lieferzeit sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich ein Liefertermin zugesagt wurde.

(3) Über eine etwaige Nichtverfügbarkeit wird die BeSt die Kund*innen informieren und etwa bereits erbrachte Zahlungen erstatten.

(4) Schadensersatz bei Nichtverfügbarkeit oder Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, soweit der BeSt nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

III.4 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse durch Vorab-Überweisung per MasterCard, Visa-Karte oder PayPal. Die BeSt behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BeSt.

III.5 Einlösung des Gutscheins „Hussitentaler“

(1) Der Hussitentaler ist ein geschäftsunabhängiger Wertgutschein in Form einer hochwertig geprägten Kupfermünze. Er hat einen Wert von je 10 Euro und ist wie Bargeld zu verwenden. Der Gutschein wird in einem Geschenksäckchen und mit einer „Stempelkarte“ verkauft.

(2) Der Hussitentaler hat über 25 Annahmestellen in der Bernauer Innenstadt. Es können jederzeit weitere Annahmestellen hinzukommen, diese sind im Internet unter www.bernauer-innenstadt.de zu finden sowie im aktuellen Flyer. Der Hussitentaler ist nicht online einlösbar.

(3) Der Hussitentaler hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Kaufdatum entsprechend den gesetzlichen Regelungen (nach §§ 195, 199 BGB). Das Kaufdatum wird von der Verkaufsstelle auf der „Stempelkarte“ vermerkt und mit einer Unterschrift bezeugt.

(4) Der Hussitentaler kann nur mit der entsprechenden Stempelkarte eingelöst werden. Die Annahmestelle akzeptiert den „Hussitentaler“ als vollwertiges Zahlungsmittel und gewährt den Kund*innen alle allgemein üblichen Rechte.

(5) Wenn der Hussitentaler eingelöst wird, behält die Annahmestelle die Münze und die Stempelkarte ein. Ausgenommen sind Stempelkarten, die für weitere, noch nicht eingelöste Hussitentaler gelten.

(6) Die Barauszahlung ganzer Gutscheine ist ausgeschlossen. Für den Fall eines Restbetrages kann die Annahmestelle entscheiden, ob sie einen eigenen Gutschein ausstellt oder den Restbetrag bar auszahlt. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages.

(7) Der Gutschein ist übertragbar. Verkaufende können mit befreiender Wirkung an die jeweiligen Inhabenden leisten. Dies gilt nicht, wenn Verkaufende Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung der jeweiligen Inhabenden haben.

IV INDIVIDUELLE STADTFÜHRUNGEN UND FÜHRUNGEN BESUCHERZENTRUM BERNAU

IV.1 Vertragsabschluss

(1) Auf Anfrage der Kund*innen erstellt die BeSt diesem/dieser ein schriftliches Angebot. Zum Vertragsschluss bedarf es der Rücksendung des unterschriebenen Angebots durch den/die Kund*in schriftlich bzw. per E-Mail.

(2) Telefonisch werden lediglich unverbindliche Vorreservierungen vorgenommen.

(3) Senden die Kund*innen die unterschriebene Vereinbarung nicht innerhalb der angebenden Frist zurück, so erlischt das Angebot der BeSt.

(4) Die im Angebot genannte Summe ist per Vorkasse bis 14 Tage vor der Führung an die BeSt zu zahlen.

IV.2 Leistungsumfang

(1) Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den im Angebot zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Die BeSt ist berechtigt, die angebotenen Führungen an geänderte Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die mindeste und maximale Gruppengröße, Witterungsbedingungen und Öffnungszeiten der Besichtigungsorte anzupassen. Der Gesamtzuschnitt der vereinbarten Führung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Die Kund*innen werden von der BeSt umgehend über etwaige Anpassungen informiert.

(3) Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung der Stadtführung oder Gruppenführungen durch das UNESCO-Welterbe Bauhaus / Besucherzentrum Bernau entsprechend der Leistungsbeschreibung.

(4) Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Führung ein. Sonstige Kosten (bspw. Eintrittsgelder) innerhalb der im Rahmen der Gästeführung besuchten Sehenswürdigkeiten sind zusätzlich zu bezahlen und nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn sie unter den Leistungen bei der Stadtführung ausdrücklich aufgeführt werden.

(5) Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder dem Angebot.

IV.3 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

(1) Nehmen die Kund*innen einzelne Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so haben sie keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.

(2) Bei einer Verspätung der Kund*innen warten die Guides maximal 15 Minuten über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus am vereinbarten Treffpunkt. Nach Ablauf dieser Wartezeit und Nichterscheinen der Kund*innen gilt die Führung als unangekündigt storniert, d. h. 100% der Gebühren werden fällig. Bei einer Verspätung durch die Kund*innen haben diese keinen Anspruch auf die volle Leistungserbringung.

IV.4 Aufhebung des Vertrages

Wird die Führung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt (z. B. Katastrophen, Extremwetterlagen etc.), kann sowohl die BeSt als auch die Kund*innen den Vertrag kündigen.

IV.5 Stornierung

(1) Gebuchte Führungen können bis 14 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin kostenlos storniert werden. Die Stornierung wird an dem Tag wirksam, an dem diese bei der BeSt eingeht. Stornierungen haben schriftlich oder per E-Mail für Stadtführungen an tourismus@best-bernau.de und für das UNESCO-Welterbe Bauhaus / Besucherzentrum Bernau an bauhaus@best-bernau.de zu erfolgen.

(2) Bis drei Tage vor dem vereinbarten Führungstermin werden 50% der Gebühren fällig.

(3) Bei einer Stornierung innerhalb der drei Tage vor dem vereinbarten Führungstermin bzw. bei Nichterscheinen der Kund*innen werden 100% der Gebühren fällig.

IV.6 Rechnungsauslegung, Rechnungsbegleichung

(1) Nach Rechnungslegung gegenüber der Kund*innen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der BeSt zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf dem Konto der BeSt maßgebend.

(2) Ist zwischen den Vertragsparteien Barzahlung bei Leistungserbringung vereinbart, ist der Leistungspreis am vereinbarten Führungstermin zu entrichten.

V GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VI WIDERRUFSRECHT

Bei dem Erwerb von Eintrittskarten gilt folgende Widerrufsbelehrung:

a) Bei Eintrittskarten mit einem festgelegten Termin oder Gültigkeitszeitraum besteht kein Widerrufsrecht der Kund*innen gemäß § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB. Die Bestellung von Online-Tickets mit festgelegtem Termin oder Gültigkeitszeitraum ist unmittelbar nach Bestätigung durch die BeSt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.

Im Übrigen gilt:

b) Kund*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Kund*innen uns

BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH
Bürgermeisterstraße 4
16321 Bernau bei Berlin
Fax 03338/376599
E-Mail: kontakt@best-bernau.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Kund*innen können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Kund*innen die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Kund*innen diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Kund*innen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Kund*innen eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Kund*innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Kund*innen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Kund*innen haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Kund*innen die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Kund*innen tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Kund*innen müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

VII HAFTUNG

(1) Die Haftung der BeSt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung der BeSt für einfache Fahrlässigkeit (außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) ist ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist insoweit begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit (außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer*innen, Vertreter*innen, Organe und Erfüllungsgehilf*innen der BeSt.

VIII DATENSCHUTZ

(1) Im Vorfeld bzw. bei dem Abschluss eines Vertrages erhebt und verarbeitet die BeSt die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten auf Grundlage von EU-DSGVO Art. 6 Abs. 1, lit. a,b,c,f.

(2) Die Löschung der verarbeiteten personenbezogenen Daten erfolgt, sofern kein Vertrag zustande gekommen ist, spätestens nach 6 Monaten. Nach Abschluss eines Vertrages erfolgt die Löschung unter Beachtung des gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (EU-DSGVO Art.17).

(3) Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (EU-DSGVO Art. 18) bleibt davon unberührt.

IX ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND, SONSTIGES

(1) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BeSt und den Kund*innen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Sind die Kund*innen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder privaten Rechts, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der BeSt und den Kund*innen Bernau bei Berlin.

(3) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.